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Weltklimagipfelsimulation

Im Rahmen eines Profilkurses haben Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen an einer Weltklimagipfelsimulation (COP23) teilgenommen. Ein großes Kompliment an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die durch ihr Engagement, ihr Durchhaltevermögen, ihre Kompromissbereitschaft und ihr Verhandlungsgeschick nach langwierigen Verhandlungen eine Einigung erzielen konnten. Durch die konstruktive und zielorientierte Arbeitsweise konnte am Ende eine für alle Seiten akzeptable Resolution verabschiedet werden. Dem Klimawandel könnte Einhalt geboten werden. Ihr habt es vorgemacht. Hoffentlich erzielen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weltklimakonferenz in Bonn ein ähnlich gutes Ergebnis.

Vielen Dank an alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, den Ausrichter Haus Wasserburg in Vallendar und die Stiftung Germanwatch.

ENTWURF DER ABSCHLUSSRESOLUTION

Ursachen und Bekämpfung des Klimawandels
1. Die Industrieländer müssen aufgrund ihrer historischen Verantwortung eine Vorreiterrolle und die Schwellenländer müssen eine Teilverantwortung im Kampf gegen den Klimawandel übernehmen.
Den Entwicklungsländern werden zunächst keine Verpflichtungen zur Emissionsbegrenzung auferlegt, bis sie die Grenze des Ausstoßes von 5,5 Tonnen CO2e pro Kopf überschritten haben.

2. Um die globale Erwärmung auf maximal 2 °C zu begrenzen, müssen die Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 deutlich unter die bisher zugesagten NDCs reduziert werden. Daher verpflichten sich alle Staaten, ihre NDCs in einem Intervall von zwei Jahren nachzubessern und dabei weitergehende Reduktionsverpflichtungen einzugehen. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird durch die internationale Staatengemeinschaft gefördert. Die Nachbesserungen der NDCs für die folgende Periode lauten*:

Staat

Zusätzliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen 2030 gegenüber NDC-Prognose (Gt)

Staat

Zusätzliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen 2030 gegenüber NDC-Prognose (Gt)

Bangladesch

0,02

EU

0,78

Bolivien

0,01

Indien

0,75

Burkina Faso

0,00

Japan

0,40

Brasilien

0,55

Nigeria

0,00

China

1,60

USA

1,15

*Auch wenn die Staaten eine Nachbesserung ihrer NDCs im Abstand von fünf Jahren zusagen, sind sie nicht an die Einhaltung dieser Ziele gebunden. Die in den NDCs gemachten Zusagen bleiben freiwillig und sind daher nicht Teil des rechtlich bindenden Abkommens.


LULUCF – Emissionen aus Landnutzung und Forstwirtschaft
3. Alle Staaten müssen Emissionsreduzierungen durch „land use, land-use change and foresty“ (LULUCF) bei der Erstellung ihrer NDCs miteinbeziehen*. Das Bezugsjahr für Veränderungen im LULUCF-Bereich wird auf 2013 festgelegt. Nur Verbesserungen der LULUCF-Emissionsbilanz nach diesem Bezugsjahr können auf die NDCs angerechnet werden. Urwälder, Sümpfe oder andere existierende CO2-Senken werden nicht in die LULUCF-Bilanz einbezogen.

Entwicklungsländer erhalten finanzielle und technische Unterstützung von Industrieländern, die noch länger als zwei Jahre im Pariser Abkommen sind, um ihre Emissionen im LULUCF-Bereich zu senken. Die Emissionseinsparungen für Projekte zur Verbesserung der LULUCF-Bilanz, die in Entwicklungsländern von Industrieländern finanziert werden, werden jeweils zu 50% auf beide Länder aufgeteilt.

*Dieser Artikel tritt erst bei der Einreichung der nächsten NDCs in fünf Jahren in Kraft und hat keine Auswirkungen auf die in Artikel 2 beschlossenen NDCs.

Klimafinanzierung (Green Climate Fund)
4. Die Finanzierung des Green Climate Fund erfolgt ausschließlich durch neue und zusätzliche Mittel. Für die Zeit nach 2025 bedarf es neben den bereits zugesagten Geldern der Industrieländer weiterer finanzieller Mittel. Um die zukünftige Verteilung der globalen Emissionen sowie die ökonomischen Entwicklungen zu reflektieren, beteiligen sich die Schwellenländer ab 2025 mit einem Anteil von 35% am Green Climate Fund.

Die Gelder aus dem GCF stehen vorrangig den Entwicklungsländern zur Verfügung. Je nach Krisenlage erhalten aber auch Schwellenländer Unterstützung. Nach 2025 werden 60 Milliarden Dollar mehr in den GCF eingezahlt.

 

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